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   OLG Dresden, 27.07.1999 - 15 W 1114/99   

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https://dejure.org/1999,4056
OLG Dresden, 27.07.1999 - 15 W 1114/99 (https://dejure.org/1999,4056)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.07.1999 - 15 W 1114/99 (https://dejure.org/1999,4056)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Juli 1999 - 15 W 1114/99 (https://dejure.org/1999,4056)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung; Betreuung; Vormundschaft; Betreuung; Sofortige Beschwerde

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung, Erlöschen des Anspruchs

  • Judicialis

    BtÄndG; ; BGB § 194 ff.; ; BGB § 1836 Abs. 2 Satz 4; ; ZSEG § 15 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 187
  • Rpfleger 1999, 537
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1978 - I ZR 59/77

    Anwendung der Verjährungsfristen auf die Frist für die Geltendmachung des

    Auszug aus OLG Dresden, 27.07.1999 - 15 W 1114/99
    Inwieweit diese Vorschriften auch auf Ausschlussfristen anzuwenden sind, kann nur von Fall zu Fall nach Sinn und Zweck der jeweiligen Einzelvorschrift entschieden werden (BGHZ 43, 235, 237; 73, 99, 101 f. m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1965 - II ZR 171/62

    Versäumung der Klagefrist

    Auszug aus OLG Dresden, 27.07.1999 - 15 W 1114/99
    Inwieweit diese Vorschriften auch auf Ausschlussfristen anzuwenden sind, kann nur von Fall zu Fall nach Sinn und Zweck der jeweiligen Einzelvorschrift entschieden werden (BGHZ 43, 235, 237; 73, 99, 101 f. m.w.N.).
  • BGH, 18.01.1989 - IVa ZR 296/87

    Wirksamkeit einer Pflichtteilsentziehung; Einschränkung der Testierfreiheit durch

    Auszug aus OLG Dresden, 27.07.1999 - 15 W 1114/99
    Dies entspricht einem letztlich dem Vertrauensschutz geschuldeten althergebrachten Grundsatz im deutschen Recht, nachdem bei einer durch Rechtsänderungen hervorgerufenen temporalen Kollision einschlägiger Vorschriften grundsätzlich das zum Zeitpunkt, da der zu beurteilende Lebenssachverhalt seinen Abschluss gefunden hat, geltende Recht maßgeblich ist (vgl. beispielsweise nur Art. 220 Abs. 1 EGBGB, § 18 ZSEG, § 73 GKG, § 134 Abs. 1 Satz 1 BRAGO, § 131 Abs. 7 Satz 1 GWB, Art. 316 Abs. 1, 317 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, 318 Abs. 2, 319 EGStGB, Art. 38 EGHGB; BGH NJW 1989, 2054; Palandt-Edenhofer, BGB, 58. Aufl., § 1836 Rdn. 3, Einl. v. § 1922 Rdn. 1, Zöller-Geimer, ZPO, 21. Aufl., vor § 1025 Rdn. 11).
  • BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98

    Weitere Beschwerde bei Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.07.1999 - 15 W 1114/99
    Mit der Bekanntgabe der Beendigung des Betreueramts begann somit die Frist des § 15 Abs. 2 ZSEG zu laufen (vgl. BayOLG FamRZ 1999, 741).
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